22. März 1993 8. Kammer für Handelssachen
...11.1992 wird im Kostenausspruch bestätigt. 2. Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens. None 1Die Antragstellerin ist ein nach § 13 11 Nr. 2 UWG und § 35 111 GWB klageberecht...
REWIS RS 1993, 16
22. März 1993 8. Kammer für Handelssachen
...11.1992 wird im Kostenausspruch bestätigt. 2. Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens. None 1Die Antragstellerin ist ein nach § 13 11 Nr. 2 UWG und § 35 111 GWB klageberecht...
REWIS RS 1993, 15
7. Dezember 2017
Keine Vergütung von Auslagen auch bei Anordnung des persönlichen Erscheinens zum Gütetermin in Verfahren gemäß …
...11.2016 an den Güterichter verwiesen. 4In dem unter dem Aktenzeichen L 30 SF 306/16 GR geführten Güterichterverfahren fand am 24.2.2017 eine Güteverhandlung statt, an der der Antragsteller nach Anordn...
REWIS RS 2017, 1027