19. Mai 2022 5. Zivilsenat
...1093 Abs. 1 S. 2 i.V.m. §§ 1036, 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt., 818 Abs. 2 BGB. 68Die Anwendung bereicherungsrechtlicher Vorschriften ergibt sich aus § 1036 Abs. 1 BGB, auf den § 1093 BGB Bezug nimmt und d...
REWIS RS 2022, 9683
28. September 2009 5. Zivilsenat
...1093 II BGB bestimmt nämlich, dass der Berechtigte ohne Zustimmung des Eigentümers die Ausübung der Dienstbarkeit nur bestimmten Personen und nicht beliebigen Dritten überlassen darf. Soweit der Eigen...
REWIS RS 2009, 1456
22. Juli 2016 15. Zivilsenat
...1093 BGB. Das dingliche Nutzungsrecht an den dem Wohnungsrecht unterliegenden Räumen ist seinem inhaltlichen Umfang nach einheitlich unabhängig davon, ob es von den Gesamtgläubigern einzeln oder gemei...
REWIS RS 2016, 7692
5. April 2001 15. Zivilsenat
...1093 BGB Rückstände in der Regel ausgeschlossen sind, weil es für den Grundstückseigentümer nur die Verpflichtung begründet, die Ausübung des Rechtes durch den oder die Berechtigten zu dulden, nicht a...
REWIS RS 2001, 2902
9. Mai 2005 5. Zivilsenat
...1093). Es bleibt aber auch in einem derartigen Fall bei der Beschränkung des Wohnrechts auf eine höchstpersönliche Nutzung der dem dinglichen Wohnungsrecht unterliegenden Räume, wie sie sich aus § 109...
REWIS RS 2005, 3667
8. Mai 2000 15. Zivilsenat
...1093 BGB. Eine solche Dienstbarkeit könne zwar auch an einem einzelnen Wohnungseigentum bestellt werden, jedoch nur dann, wenn sich die mit der Ausübung der Dienstbarkeit verbundene Nutzungsbefugnis a...
REWIS RS 2000, 2349
26. April 2017 30. Zivilsenat
...1093 Rn. 13; BeckOK-BGB/Wegmann, Stand Februar 2016, § 1093 Rn. 24; Palandt/Herrler, BGB, 76. Aufl., § 1093 Rn. 13; Ahrens in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 11. Aufl., § 1093 Rn. 16; jurisPK-BGB/Alpma...
REWIS RS 2017, 11870
23. Mai 2019 18. Zivilsenat
...1093 BGB hat, denn auf dieses soll § 1065 und damit auch § 985 BGB bei Besitzvorenthaltung entsprechend anwendbar sein (Münchener Kommentar BGB/Joost, 6. Aufl., § 1093 Rn. 8; Palandt/Bassenge, BGB, 77...
REWIS RS 2019, 6903