28. März 2017 1. Strafsenat
...109 UrhG verweist für das Antragserfordernis nur auf §§ 106 bis 108 und 108b UrhG, nicht jedoch auf § 108a UrhG, der die gewerbsmäßige Tatbegehung unter Strafe stellt. Diese ist daher von dem Antragse...
REWIS RS 2017, 13262
9. Mai 2000 2. Strafsenat
...109 UrhG ein Antragsdelikt ist und nicht feststeht, ob seitens der geschädigten Firma N rechtzeitig ein Strafantrag gestellt worden ist, ist für das Auslieferungsverfahren unschädlich (vgl. Lagodny in...
REWIS RS 2000, 2318