18. Mai 2021
Gelegenheit zur Stellungnahme, Befangenheit, Ablehnungsgesuch, Verspätungszuschlag
...109 FGO Rz. 34 [Nov. 2017]). 102. Der Antrag auf Urteilsergänzung ist nach § 109 Abs. 2 Satz 1 FGO binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils zu stellen. Eine Verlängerung der Frist des § 109 Abs....
REWIS RS 2021, 5789