2. Juli 2020 3. Kammer
...108 GewO ist seiner Rechtsnatur nach ein Auskunftsanspruch (Schöne/Boecken/Pils in: Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, § 108 GewO Rn. 3; HWK/Lembke, 9. Auflage, § 108 GewO Rn. 6; vgl....
REWIS RS 2020, 5565
12. September 2014 10. Kammer
...108 GewO. Der Urlaubsabgeltungsanspruch sei nicht mangels rechtzeitiger Geltendmachung erloschen. 18Zum einen sei die Urlaubsabgeltung rechtzeitig und in hinreichender Weise mit dem Schreiben der Bevo...
REWIS RS 2014, 3003
26. Juli 2006 12. Kammer
...1087, BVerwG, Urteil vom 28.03.1963, BVerwGE 16, 36) steht der Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Rechtsmissbrauch den Bestand der zu v...
REWIS RS 2006, 2396
10. April 2018 3. Kammer
...108 GewO oder § 29 Abs. 7 KAVO liegt nicht vor. 102Nach § 108 Abs. 1 GewO hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen, die mindestens A...
REWIS RS 2018, 11050
13. November 2013 7. Kammer
...108 GewO ist dem Arbeitnehmer, wenn ein Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt besteht - gleiches dürfte für den Anspruch auf Zahlung eines Abfindungsbetrages gelten -, "bei Zahlung” eine Abrech...
REWIS RS 2013, 1171
19. Dezember 2019 13. Kammer
...108/14 - juris RN 15). Eine rein an der regelmäßigen Ausbildungszeit orientierte, streng ratierliche Kürzung der Ausbildungsvergütung würde dem nicht gerecht. 89Überdeutlich wird dies insbesondere im ...
REWIS RS 2019, 118
24. April 2018 3. Kammer
...108 GewO nicht der Fall, da der Anspruch erst mit der Zahlung entstehe. 41Gegen das ihm am 29.09.2017 über seine Prozessbevollmächtigten zugestellte Urteil hat der Kläger mit am 23.10.2017 bei dem Lan...
REWIS RS 2018, 10209
25. Juli 2016 9. Kammer
...108 GewO lediglich die Höhe des Entgelts einschließlich seiner Zusammensetzung sowie sonstiger Ansprüche wie etwa des Urlaubsanspruchs mit. Die Lohnabrechnung habe nicht den Zweck, streitig gewordene ...
REWIS RS 2016, 7664
13. März 2009 10. Kammer
...108 Abs. 1 Satz 1 GewO bei Zahlung Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung zusteht, welche zumindest die in § 108 Abs. 1 Satz 2 und 3 GewO genannten Informationen zu enthalten hat. § 108 Abs. 1 GewO z...
REWIS RS 2009, 4530