2. Dezember 2015 12. Kammer
...108 BBG den Ausschluss der Zeiten vor Vollendung des 21. Lebensjahres vor. Wegen der Wiedereinführung der Wartezeit sollte der Ausschluss der Ruhegehaltfähigkeit auf die Zeit bis zur Vollendung des 21...
REWIS RS 2015, 1360