22. Juni 2006 27. Zivilsenat
...106 InsO, der einem Aussonderungsanspruch nahe kommt und sie jedenfalls zu bevorzugten Massegläubigern machte. Deshalb waren sie in dieser Eigenschaft Beteiligte im Sinne des § 60 InsO, denen gegenübe...
REWIS RS 2006, 3007