2. März 1999 27. Zivilsenat
...105 HGB Rdn. 80 und Ulmer, GbR, § 105 BGB Rdn. 258). Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 55, 5, 10) reicht hierfür jedoch ein betrügerisches Verhalten bei Abschluß des Gesellschaftsvertrages ni...
REWIS RS 1999, 456
3. August 2009 8. Zivilsenat
...105 HGB, Rdnr. 3; Ulmer/Schäfer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor § 705 BGB, Rdnr. 46; siehe auch § 105 II HGB) –, richtet sich der Umfang der Vertretungsmacht eines Gesellschafters im Zweifel nach...
REWIS RS 2009, 2249
5. Oktober 2009 8. Zivilseant
...105 HGB, Rdnr. 60). Eine einmalige oder nur vorübergehende Abweichung genügt in aller Regel nicht, wenn sich der übereinstimmende Änderungswille der Beteiligten nicht aus zusätzlichen Umständen ableit...
REWIS RS 2009, 1337
11. März 2009 8. Zivilsenat
...105, 106 m. w. N. -n. rkr.-, dort auch zur Abgrenzung zum hier nicht einschlägigen Fall des Beitritts als stiller Gesellschafter; zusammenfassend: Martis, Finanzierte Fondsbeitritte und Grundstücksges...
REWIS RS 2009, 4590
30. Juli 2008 8. Zivilsenat
...105 HGB Rn.70). Von dieser Möglichkeit haben die Gesellschafter in § 9 Abs.2 des Statuts der X OHG vom 29. Juni 1970 Gebrauch gemacht. Nach der dortigen Vereinbarung können die Gesellschafter über ihr...
REWIS RS 2008, 2559