23. Februar 2023 14. Zivilkammer
...104a UrhG nur eine besondere Gerichtsstandsregelung für den Fall, dass eine nicht gewerblich handelnde natürliche Person in Anspruch genommen wird – was hier unstreitig nicht einschlägig ist. § 105 Ur...
REWIS RS 2023, 3140
28. März 2024 14. Zivilkammer
...104a UrhG). 143Die von dem Beklagten selbst vorgetragenen und als solche unbestrittenen Indizien reichen der Kammer aus, nicht von einer rein privaten Nutzung des YouTube-Kanals auszugehen. Denn nach ...
REWIS RS 2024, 1463