1. Dezember 2017
Notwendiger Inhalt einer Schiedsklausel
...1043 ZPO) maßgebliche gewöhnliche Aufenthalt von Antragsteller und/oder Antragsgegner (vgl. MüKo/Münch ZPO 5. Aufl. § 1025 Rn. 24 f.) liegt in Bayern. 72. Gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung...
REWIS RS 2017, 1366