24. Februar 2016
Keine Wie-Beschäftigung bei Beauftragung eines anderen Unternehmers trotz Mitwirkung bei der zu erbringenden Leistung wegen …
...SGB VII keinen Anspruch, weil der Unfall vom 12.05.2011 keinen Arbeitsunfall darstellte. Gemäß § 8 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2,...
REWIS RS 2016, 15613
7. Oktober 2021
Arbeitsunfall, Freundschaftsverhältnis, Sonderbeziehung, Unfallversicherungsschutz
...SGB VII erklärt § 105 Abs. 1 SGB VII für entsprechend anwendbar, wenn nicht versicherte Unternehmer geschädigt worden sind. Nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII sind Personen, die durch eine betriebliche Tä...
REWIS RS 2021, 2011
25. Februar 2019
Einsatz als Peitschenführer /Treiber bei einer Hengstkörung im Rahmen einer Wie-Beschäftigung
...SGB VII gilt über § 1 Abs. 1 S. 1 SGB IV die Legaldefinition der Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV. Danach ist Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (S...
REWIS RS 2019, 9962
12. September 2016
Arbeitsunfall oder familiäre Gefälligkeit - Haftungsausschluss - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer
...104 SGB VII) oder als Versicherter bzw. unversicherter Unternehmer desselben Betriebs wie der Beigeladene zu 2) erlitten (vgl. § 105 Abs. 1, Abs. 2 SGB VII). Arbeitsunfälle sind gemäß § 8 Abs. 1 SGB V...
REWIS RS 2016, 5668
2. Juni 2022
Unfallversicherung, Versicherungspflicht, Verwaltungsakt, Bescheid, Nichtzulassungsbeschwerde, Versicherungsschutz, Beitragspflicht, Sozialversicherung, Berufung, Leistungen, Berufsgenossenschaft, Revision, Arbeitsunfall, Versorgung, gesetzlichen …
...SGB VII i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 lit. a SGB VII i. V. m. § 123 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII. 46Nach § 136 Abs. 1 Satz 1 SGB VII stellt der Unfallversicherungsträger Beginn und Ende seiner Zuständigkeit für e...
REWIS RS 2022, 5131
24. Oktober 2018
Zum Feststellungsinteresse nach § 109 SGB VII - Voraussetzungen von Versicherungsschutz für Teambuilding-Maßnahme Unfallversicherung: Zum …
...SGB VII gibt den Personen, deren Haftung nach §§ 104 bis 107 SGB VII möglicherweise beschränkt ist, mithin die Berechtigung, in einem Verwaltungsverfahren die Feststellungen nach § 108 Abs. 1 SGB VII ...
REWIS RS 2018, 2453