8. Oktober 2015 3. Senat für Bußgeldsachen
...104 Abs. 2 OWiG nicht statthaft wäre. Denn das Amtsgericht Lübbecke hat vorliegend nicht als das nach § 104 Abs. 1 Nr. 2 OWiG zuständige Gericht, sondern als das nach § 68 OWiG zuständige Gericht ents...
REWIS RS 2015, 4215