14. Januar 2003 10. Zivilsenat
...1039 Abs. 1 ZPO. Nach dieser Vorschrift ist ein Ersatzschiedsrichter zu bestellen, wenn das Amt eines Schiedsrichters endet. Allerdings können die Parteien der Schiedsabrede gemäß § 1039 Abs. 2 ZPO ei...
REWIS RS 2003, 4919