19. Februar 2015
Fristlose Kündigung eines Vorstandsvertrages wegen unberechtigter Ausgaben zu Lasten der Gesellschaft
...103 AktG die Kompetenzen für Pflichtverletzungen eines Aufsichtsrats hinsichtlich des Fortbestandes seiner Funktion grundlegend anders bestimmt. Aufgrund von § 103 Abs. 1 AktG kann die Hauptversammlun...
REWIS RS 2015, 15250