15. Juli 2003 4. Zivilsenat
...102 VVG Rdn. 19; Prölss/Kollhosser, a.a.O., § 102 VVG Rdn. 10; BK/Dörner/Staudinger § 102 VVG Rdn. 15; Bruck/Möller/Sieg/Johannsen, VVG, Bd. III Anm. J 55). Diese Auffassung rechtfertigt sich zumindes...
REWIS RS 2003, 2290
11. Oktober 2006 20. Zivilsenat
...102 VVG gestützte Klage für unschlüssig, da die Klägerin die Grundvoraussetzung eines Anspruchs aus § 102 VVG, die Leistungsfreiheit des Versicherers, nicht vorgetragen habe. Sie bestreitet mit Nichtw...
REWIS RS 2006, 1398
8. Oktober 2009 IV. Zivilsenat
...102 Rdn. 16; Langheid in Römer/Landgheid, VVG 2. Aufl. § 102 Rdn. 19; Wussow, Feuerversiche-rung 2. Aufl. § 102 VVG Anm. 7; Johannsen, NVersZ 2000, 410, 413; Pe-tersen, Der Schutz des Realberechtigten...
REWIS RS 2009, 1257
19. Mai 2010 4. Zivilsenat
Betriebshaftpflichtversicherung: Mitversicherung eines Poliers
...1029 unter III).3 2. Im Ergebnis kommt es hierauf aber nicht an, weil sich das angefochtene Urteil aus anderem Grunde als richtig erweist.4 a) Nach den ohne Rechtsfehler ...
REWIS RS 2010, 6539
19. Mai 2010 IV. Zivilsenat
...1029 unter III). 2. Im Ergebnis kommt es hierauf aber nicht an, weil sich das ange-fochtene Urteil aus anderem Grunde als richtig erweist. 3 a) Nach den ohne Rechtsfehler getroffenen Feststellungen...
REWIS RS 2010, 6542
18. Juni 2002 15. Zivilsenat
...102 Abs. 1 VVG an die Grundschuldgläubigerin gezahlt; ihre Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag ist damit erschöpft. 5§ 104 S. 1 VVG knüpft an die Befriedigung der nach den §§ 102, 103 VVG privi...
REWIS RS 2002, 2767
15. September 2016 8. Senat
Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch - Krangestellung - Arbeitnehmerhaftung - Freistellungsanspruch - Arbeitnehmerüberlassung - Haftung …
...102 Abs. 1 Satz 1 VVG in der ab dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung (im Folgenden VVG nF), der außer den Vertretern des Versicherungsnehmers ausdrücklich alle Personen erfasst, die in einem Dienstver...
REWIS RS 2016, 5463
Entscheidung noch nicht verfügbar? Wir benachrichtigen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abdeckung unseres Index.