25. Oktober 2001 2. Zivilkammer
...1019 BGB und somit löschungsreif. Die Tatsache, dass allein über die Wegerechtsfläche ein öffentlicher Weg nicht zu erreichen ist, steht der Annahme eines Vorteils nach § 1019 BGB nicht entgegen. Ein ...
REWIS RS 2001, 834