3. April 1997 16. Zivilsenat
...1011 BGB eingeschränkt, weil sie nicht mit den Besonderheiten des Wohnungseigentumsgesetzes vereinbar ist. Das Wohnungseigentum unterscheidet sich wesentlich von der (bloßen) Bruchteilsgemeinschaft...
REWIS RS 1997, 348
3. April 1997 16. Zivilsenat
...1011 BGB eingeschränkt, weil sie nicht mit den Besonderheiten des Wohnungseigentumsgesetzes vereinbar ist. Das Wohnungseigentum unterscheidet sich wesentlich von der (bloßen) Bruchteilsgemeinschaft na...
REWIS RS 1997, 349
30. Mai 2014 19. Zivilsenat
...1011 BGB kann der Kläger Rechte aus der Verletzung des Miteigentums gegenüber Dritten zur Gänze geltend machen. Die in den nicht nachgelassenen Schriftsätzen vom 10.05.2014 und 28.05.2014 angestellten...
REWIS RS 2014, 9601
21. November 2001 16. Zivilsenat
...1011 BGB alleine berechtigt ist, Beschlüsse einer Eigentümerversammlung anzufechten (vgl. Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 43 Rdn. 87 mit Nachweisen). 26b) 27Mit Recht und mit zutreffend...
REWIS RS 2001, 524