28. März 2002 4. Zivilkammer
...1000 BGB in Höhe eines Betrages von 32.357,05 DM. 21Die Beklagte kann vom Kläger aus abgetretenem Recht einen Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 32.357,05 DM verlangen. Grundlage dieses Anspruchs ...
REWIS RS 2002, 3849