28. Februar 2023 2. Strafsenat
Strafbarkeit der Erbringung von Zahlungsdiensten ohne Erlaubnis
...10, Rn. 14; Schäfer/Omlor/Mimberg/Eckhold, ZAG, §§ 10, 11, Rn. 34 mwN).bb) Nach der gesetzlichen Konzeption der §§ 10, 11 ZAG erstreckt sich der personal-funktionale Geltungsbereich des Erlaubnisvorbe...
REWIS RS 2023, 3541
1. September 2020 24. Zivilsenat
...10-11, GA 210). Demgemäß widersprechen sich die Begründungen nicht. 56Die von der Beklagten gezogene Schlussfolgerung, das Ausscheiden einer Haftung nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht schließ...
REWIS RS 2020, 5295
1. Dezember 2023 6. Zivilsenat
...10 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, für den Vollstreckungsschuldner 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages. Die Revision wird nicht zugelassen. 1I. 2Die Klägerin nimmt die ...
REWIS RS 2023, 8553
11. Juni 2015 1. Strafsenat
...10 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884), weil der Veräußerungsakt als solcher legal ist. Bemakelt ist das Geschäft deshalb, weil der Insider aus seinem Sonderwissen keinen Sondervorteil gegenüber den and...
REWIS RS 2015, 9967
11. Juni 2015 1. Strafsenat
Unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdiensten: Verfall des gesamten aus der Tat erlangten Vermögensvorteils bei Verstoß gegen …
...10 – 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884), weil der Veräußerungsakt als solcher legal ist. Bemakelt ist das Geschäft deshalb, weil der Insider aus seinem Sonderwissen keinen Sondervorteil gegenüber den a...
REWIS RS 2015, 9924
29. Januar 2021 9. Zivilsenat
...10.2020 – 2 O 252/19, juris Rn. 14 ff.; LG Frankfurt a. M., Teilurteil vom 03.07.2020 – 24 O 100/19; NJW-RR 2020, 1312 [1313]). 14bb) Der für die internationale Zuständigkeit maßgebliche Erfüllungsort...
REWIS RS 2021, 9057
23. Dezember 2022 6. Zivilsenat
...10% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. 10IV. Die Revision wird nicht z...
REWIS RS 2022, 9848
10. November 2022 1. Kammer für Handelssachen
...1036. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 3.165,76 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. 104Die Beklagte beantragt, 105die Klage abzuweisen. 106Die Bekla...
REWIS RS 2022, 9619
23. November 2021 14. große Strafkammer
...10.2019 296.250 BRD TÜR L1 2280 10.10.2019 105.925 BRD TÜR L1 2281 10.10.2019 257.425 BRD TÜR L1 2285 11.10.2019 106.965 BRD TÜR L1 2286 11.10.2...
REWIS RS 2021, 9948
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