22. Dezember 2005 15. Zivilsenat
...100% nach Verbrauch umzulegen, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Nach § 7 Abs.1 S.1 HeizkostenV können die Heizkosten maximal zu 70% nach Verbrauch verteilt werden. Allerdings lässt § 10 He...
REWIS RS 2005, 33