Aktenzeichen 2 T 29/23

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RCN:
RCNZZP48XQZJR7HZAP

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LG Passau: Entscheidung vom 14.03.2023

Beschwerde, Waffen, Wohnung, Rechtsmittel, Durchsuchung, Gefahr, Bedrohung, Vertrag, Einwilligung, Verdacht, FamFG, Durchsuchungsbeschluss, Annahme, Polizei, ohne Einwilligung, dringende Gefahr

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