Aktenzeichen Qs 70/21 jug

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNZZFGZVXJFTFBW57

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LG Traunstein: Entscheidung vom 31.03.2021

Beschwerde, Jugendstrafe, Staatsanwaltschaft, Strafaussetzung, Verteidiger, Widerruf, Verwerfung, Vollstreckung, Zugang, Handeltreibens, Schriftsatz, Traunstein, Beschwerdeinstanz, Abschrift, sofortige Beschwerde, nicht geringer Menge, geringer Menge

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