Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 13.01.2015
Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung - Missbrauchsgebühr iHv 150 Euro bei Verbindung einer offensichtlich substanzlosen Verfassungsbeschwerde mit einem Eilantrag
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