Aktenzeichen 11 CE 22.2487

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VGH München: Entscheidung vom 07.03.2023

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsachverfahren (verneint), Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, vorangegangene strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt, Bindung an den Strafbefehl im Neuerteilungsverfahren (verneint), mit Handmessgerät ermittelter Atemalkoholwert von 0,86 mg/l, Blutalkoholkonzentration von 1, 52 Promille gut eine Stunde nach der Fahrt, Ermittlung eines Tatzeitwerts von mehr als 1,6 Promille durch Rückrechnung, sonstige Tatsachen für die Annahme von Alkoholmissbrauch, nähere Prüfung im Hauptsacheverfahren erforderlich

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