Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Heranziehung nicht auf der Hand liegender Gründe bei Prüfung der Berufungszulassung - hier: Divergenzzulassung gem § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO in einem Verfahren wg Erteilung eines Aufnahmebescheids gem § 27 Abs 1 S 1 BVFG - Anforderungen an Sprachkenntnisse bei Spätaussiedlern - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
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