Aktenzeichen II B 90/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:B.300620.IIB90.19.0
RCN:
RCNZX4P2BTPQKUJGVW

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 30.06.2020

Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht - keine grundsätzliche Bedeutung oder Divergenz

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