Aktenzeichen 20 W (pat) 28/09

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RCN:
RCNZW6GV6HTB3CFTLP

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 23.05.2013

"Prüfungsbescheid in Nachanmeldung" – eigenständige Anmeldung, die die innere Priorität einer Voranmeldung in Anspruch nimmt – Verfahrensfehler - Unzulässigkeit, im Zurückweisungsbescheid lediglich auf in der Voranmeldung erlassenen Bescheiden zu referenzieren und eine detaillierte Angabe von möglichen Gründen, die der Patentierung entgegenstehen könnten, zu unterlassen)

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