Aktenzeichen III ZR 308/11

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RCNZVFPMG46KE7KS5F

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.07.2012

Anlageberatung durch ein selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse: Aufklärungspflicht über erwartete Vertriebsprovisionen

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