Aktenzeichen 1 BvR 2096/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120523.1bvr209609
RCN:
RCNZUU83HY96XFUDG3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.05.2012

Stattgebender Kammerbeschluss: § 31 Abs 3 GKG 2004 verfassungskonform auszulegen - Keine Inanspruchnahme des obsiegenden Zweitschuldners bzgl Verfahrenskosten nach Widerruf der PKH-Gewährung für Entscheidungsschuldner gem § 124 Nr 2 ZPO (Verletzung von Mitwirkungspflichten) - Verletzung der Rechtsschutzgarantie bei Überbürdung von durch Gegenpartei verursachten, jedoch wegen PKH-Gewährung nicht durch Vorschuss gedeckten Verfahrenskosten - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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