Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2015
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verantwortungszurechnung gem § 30 Abs 1 OWiG bei Gesamtrechtsnachfolge und "Nahezu-Identität" mit ursprünglicher juristischer Person
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