Aktenzeichen 2 BvR 425/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130814.2bvr042512
RCN:
RCNZUCJBTG4387VT78

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.08.2013

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Nichtberücksichtigung eines irrig als verfristet erachteten Schriftsatzes im Zivilprozess - Zum Anwendungsbereich des § 222 Abs 2 ZPO bei Datierung des Fristendes auf einen Sonnabend

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