Aktenzeichen 1 StR 38/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:170320B1STR38.20.0
RCN:
RCNZTXLQYJGBMZHHQT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.03.2020

Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung: Vorsatz der Gesundheitsbeschädigung bei Drohung mit ungeladener Gaspistole

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