Aktenzeichen 2 StR 450/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:090316U2STR450.15.0
RCN:
RCNZTQ8L5BHA5X6TGL

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.03.2016

Strafurteil wegen gewerbsmäßiger Hehlerei: Notwendige Beweiserwägungen zum Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit

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