Aktenzeichen 9 W (pat) 327/05

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RCN:
RCNZTPG3M8WDSV9ZFG

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 28.06.2010

Patenteinspruchsverfahren - "Dichtungssystem in einem trennbaren Dachbereich eines Kraftfahrzeuges" – mehrere beteiligte Firmen, gemeinsames Interesse der in ein gemeinsames Projekt eingebundenen Beteiligten - Weiterverbreitung der Kenntnisse über die Entwicklung an beliebige Dritte ist nicht zu erwarten - angeblich ohne Geheimhaltungspflicht erfolgte Auslieferung des Dichtungssystems kann öffentliche Zugänglichkeit einer Vorbenutzung nicht begründen - zur Anwendbarkeit des § 265 Abs. 2 S. 2 ZPO im Einspruchsverfahren

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