Aktenzeichen 4 StR 277/15

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RCNZSL34LB4WJB3GMA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.07.2015

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Einsicht in das Unrecht der Tat trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit; Gefährlichkeitsprognose für Begehung zukünftiger erheblicher Straftaten; indizielle Bedeutung zurückliegender Taten

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