Aktenzeichen I R 9/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2016:U.070916.IR9.15.0
RCN:
RCNZS4VF93GJMYLSJ9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 07.09.2016

Kein gewerbesteuerrechtlicher Korrespondenzausgleich bei Teilwertaufholung

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