Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.07.2020
Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung verstößt ua mangels zeitlicher Begrenzung des Tatzeitraums sowie aufgrund unzureichender Konkretisierung der vorgeworfenen Taten gegen Art 13 Abs 1 GG
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