Aktenzeichen VI ZR 208/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:291116UVIZR208.15.0
RCN:
RCNZQSDE9PJDDKS3GN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.11.2016

Haftung des Unfallversicherungsträgers bei Fehlern des Durchgangsarztes im Bereich der Befunderhebung und Diagnose sowie bei Fehlern bei der Erstversorgung; Bestimmung der Passivlegitimation

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