Aktenzeichen 4 StR 494/12

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RCN:
RCNZPQMBKLFKU622L2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.12.2012

Jugendstrafverfahren: Schuldunfähigkeit wegen diagnostizierter schizoider Persönlichkeitsstörung; Verhängung von Jugendstrafe an Stelle der aufgehobenen Unterbringungsanordnung

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