Aktenzeichen 2 BvL 12/01

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RCN:
RCNZPJ7ATPRY4V6RUV

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Bundesverfassungsgericht: 15.01.2008

Zu den Grenzen der Kompetenz des Vermittlungsausschusses (im Anschluss an BVerfGE 101, 297)

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