Aktenzeichen Au 7 S 16.32934

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNZPH26722UTK5GCV

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VG Augsburg: Entscheidung vom 20.01.2017

Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet (Nigeria)

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