Aktenzeichen 2 BvR 450/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20141208.2bvr045011
RCN:
RCNZNNMHR837HCWVGN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 08.12.2014

Nichtannahmebeschluss: Keine Erstreckung von Art 31 Abs 1 des Genfer Flüchtlingsabkommens  (juris: FlüAbk) auf tateinheitlich verwirklichte Begleitdelikte geboten - Analogieverbot des Art 103 Abs 2 GG erfasst auch persönlichen Strafausschließungsgrund des § 95 Abs 5 AufenthG (juris: AufenthG 2004) iVm Art 31 Abs 1 FlüAbk - hier: Strafbarkeit wegen Vorzeigens unechter Personaldokumente bei der Einreise im Ergebnis unbedenklich

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