Aktenzeichen XI ZR 535/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:080119BXIZR535.17.0
RCN:
RCNZMT3PC69PPPQL2Q

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.01.2019

Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank hinsichtlich der Überteuerung des Kaufpreises einer Immobilie: Feststellung des Verkehrswerts einer Immobilie; Anwendbarkeit des Vergleichswertverfahrens

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