Aktenzeichen IV R 48/09

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RCNZM8L2UDV8RN7CNA

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 30.08.2012

(Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Umlaufvermögen unterfallen nicht in § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG)

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