Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 16.02.2023
Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung eines im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingereichten Schriftsatzes im Zivilprozess verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art 103 Abs 1 GG
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