Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie der richterlichen Sachaufklärungspflichten (Art 3 Abs 1 GG) an die Einstufung ausländischer Urkunden im Asylverfahren als unecht - sowie zur Einstufung einer Vorladung der Sicherheitsbehörden in Dagestan wegen Verdachts der Terrorunterstützung als möglichem Wiederaufgreifensgrund im Asylfolgeverfahren - hier: keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von Eilrechtsschutz in einer Asylsache
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