Aktenzeichen 2 BvR 939/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200723.2bvr093920
RCN:
RCNZLN7ZQKVD2KN7BS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 23.07.2020

Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie der richterlichen Sachaufklärungspflichten (Art 3 Abs 1 GG) an die Einstufung ausländischer Urkunden im Asylverfahren als unecht - sowie zur Einstufung einer Vorladung der Sicherheitsbehörden in Dagestan wegen Verdachts der Terrorunterstützung als möglichem Wiederaufgreifensgrund im Asylfolgeverfahren - hier: keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von Eilrechtsschutz in einer Asylsache

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