Aktenzeichen IX ZR 221/12

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RCN:
RCNZK2RPMXAWW78G2Z

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.06.2013

Insolvenzverfahren: Berechtigung des Insolvenzverwalters zur Geltendmachung der Mithaftung des an der Spaltung beteiligten Rechtsträgers

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