Aktenzeichen M 4 K 22.995

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VG München: Urteil vom 26.07.2022

FreizügG/EU, Verlustfeststellung mit achtjähriger Wiedereinreisesperre, Staatsangehörigkeit Italien und Türkei, ARB-Berechtigung, Erwerb des Daueraufenthaltsrechts unterstellt, Straffälligkeit (Eigentums- und Vermögensdelikte), Gesamtfreiheitstrafe fünf Jahre und zwei Monate, Kokain- und Spielsucht, Maßregelvollzug.

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