Aktenzeichen IX ZB 163/11

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RCN:
RCNZJ225G634DTZJH2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.01.2013

Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des Schuldners zur Herausgabe der Hälfte des Wertes des ererbten Vermögens; Verpflichtung zur Geldzahlung auch als Mitglied einer Erbengemeinschaft; Nachweis ausreichender Bemühungen um die Verwertung des Nachlasses

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