Aktenzeichen VI R 51/08

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RCNZHQ5XNARBDP6C9F

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 21.01.2010

(Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes ausnahmsweise kein Arbeitslohn - Anwendung der Bewertungsregelung des § 8 Abs. 3 EStG - Umfang der Prüfung des angefochtenen FG-Urteils durch den BFH im Revisionsverfahren)

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